Stationäre Pflege

im Hermann-Keiner-Haus

Stationäre Pflege

im Hermann-Keiner-Haus

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Kurz-Infos zur Stationären Pflege

In unserem Hause stehen 5 Doppelzimmer und 91 Einzelzimmer zur Verfügung. Wir sind eine zugelassene Pflegeeinrichtung im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI).

 

Formalitäten vor der Aufnahme
  • Wird eine Heimaufnahme notwendig, ist unverzüglich bei der zuständigen Pflegekasse die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst zu beantragen. Neben der Feststellung der Pflegegrade ist auch die Heimbedürftigkeit zu bestätigen. Nur dann ist der Sozialhilfeträger bereit, nicht gedeckte Heimkosten zu übernehmen.
  • Liegt eine Einstufung bzw. ein Bescheid der Pflegekasse zum Zeitpunkt der Heimaufnahme nicht vor, erfolgt eine vorläufige Zuordnung.
Entgelte

Ab 01.01.2024 (bis auf weiteres) betragen die kalendertäglichen Entgelte.

Pflegegrad 2 bis 5:

Eigenanteil pflegebedingter Aufwand 56,46 €
Unterkunft 22,65 €
Verpflegung 17,43 €
Investitionskostenanteil 21,29 €*
Umlage generalistische Ausbildung 5,70 €
  123,53 €

* exkl. des Einzelzimmerzuschlags der mit kalendertägl. € 1,12 berechnet wird.

Für Beihilfeberechtigte gilt eine gesonderte Regelung. Bitte machen Sie uns bei Aufnahme darauf aufmerksam.

Möglicherweise besteht auch ein Anspruch auf Pflegewohngeld. Auf Wunsch wird dieses durch uns beantragt.

Im Heimvertrag wird unter anderem geregelt:

In dem mit Ihnen abzuschließenden HEIMVERTRAG wird u.a. geregelt, welche Leistungen mit dem Heimentgelt abgegolten sind:

  • Nutzung des Zimmers und der Gemeinschaftsräume
  • Frühstück, Mittag- und Abendessen sowie eine Zwischenmahlzeit; mittags wahlweise: bürgerliche oder vegetarische Kost
  • regelmäßige Raumpflege notwendige Reinigung von persönlicher Wäsche und herkömmlich waschbarer Oberbekleidung (maschinenwaschbare Wäsche)
  • Betreuung/Beratung durch den hauseigenen Sozialen Dienst
  • Vermittlung der allgemeinen ärztlichen Betreuung (freie Arztwahl)
  • kulturelle Angebote (Konzerte, Vorträge, Benutzung der Bibliothek)
  • Angebote in künstlerischer Therapie (Malen-Beschäftigung-Musizieren)
Im Entgeld sind nicht enthalten:
  • die Bearbeitung von Beihilfeangelegenheiten bzw. die Vermögensverwaltung
  • Betreuungsangelegenheiten nach dem Betreuungsgesetz
  • ärztliche Behandlungskosten, Medikamente, ärztlich verordnete Therapien, Bäder,
  • Massagen, notwendige Fußpflege
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